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Kosten bei Stornierung und Aufenthaltsabbruch:
Mit der erfolgten Anzahlung des Gastes(=Mieters) kommt ein rechtsverbindlicher Mietvertrag
zw. Gast und Vermieter zustande (auch wenn dieser Vertrag ohne persönliche Unterschriften erfolgte). Der Vermieter verpflichtet sich damit, sein Mietobjekt dem Gast
für den in der Reservierungsbestätigung ausgewiesenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen.
Umgekehrt erklärt sich der Gast bereit, bei späterer Nichtinanspruchnahme des Mietobjektes
folgende Mietausfallgebühren an den Vermieter zu entrichten:
-bis 49 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises
-bis 35 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
-bis 21 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises
-bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
-später als 14 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.